Das ist wichtig bei Ausstellung eines Schuldscheins
Immer dann, wenn im privaten Rahmen eine größer
Summe Geld verliehen wird, sollte dies in einem schriftlicher
Vertrag festgehalten werden, der die Höhe des Darlehens
und die Art sowie den Zeitpunkt der Rückgabe fixiert.
Eine solche Vereinbarung wird als Schuldschein bezeichnet;
er enthält die Verpflichtung des Schuldners gegenüber
dem Gläubiger.
Vordrucke und Muster zur Erstellung von Schuldscheinen sind
in vielfältigen Ausführungen im Fachhandel erhältlich.
Ebenso ist es aber auch problemlos möglich, selbst eine
solche Vereinbarung zu verfassen. Werden einige grundsätzliche
Dinge beachten, bietet auch ein selbst gefertigtes Exemplar
beiden beteiligten Parteien Rechtssicherheit.
Wesentlich ist, dass der Schuldschein über die vertragsbeteiligten
Personen, die Höhe des Darlehens und die Rückzahlungsmodalitäten
Auskunft gibt. Gültigkeit erlangt ein Schuldschein nur,
wenn er mit einem Datum versehen ist und die Unterschrift
des Schuldner enthält.
Die Angaben zur Person müssen für Geldgeber und
-nehmer jeweils den Vornamen, Nachnamen und
gegebenenfalls den Geburtsnamen enthalten. Ebenso sollte
das Geburtsdatum und die aktuelle Meldeanschrift
vermerkt werden. Es empfiehlt sich, außerdem die Personalausweisnummern
zu notieren, um auch nach einigen Jahren noch eine eindeutige
Identifizierbarkeit der Beteiligten zu ermöglichen. Es
muss bei alledem natürlich klar erkennbar sein, bei welcher
Person es sich um den Gläubiger handelt und wer der Nutznießer
des Darlehens ist.
Die Höhe des verliehenes Betrages sollte sowohl
als Zahl, als auch als ausgeschriebenes Wort
festgehalten werden. Aus welchem Grund der Geldbetrag
verliehen wurde bzw. wofür dieser eingesetzt werden soll,
kann natürlich ebenfalls vermerkt werden. Dies ist allerdings
für die Rechtsverbindlichkeit des Schuldscheins nicht
zwingend erforderlich. Wichtig ist hingegen die verschriftliche
Vereinbarung, zu welchem Zeitpunkt das Geld zurückgezahlt
werden soll und ob dies etwa durch eine Barzahlung
oder durch eine Überweisung zu geschehen hat. Soll
die Tilgung der Schuld durch die Zahlung von Raten
erfolgen, sollten hier ebenfalls die genauen Modalitäten
festgehalten werden: Dies betrifft die Höhe der Raten
und den jeweiligen Zeitpunkt, wann die Teilbeträge fällig
werden. Ist eine Verzinsung des Darlehens vorgesehen,
muss sich diese eindeutig aus dem Schuldschein ergeben. Ebenso
können Verzugszinsen festgehalten werden, die
fällig werden, wenn eine Rückzahlung zum vertraglich
festgelegten Zeitpunkt nicht erfolgt. Nach der Unterschrift
durch den Schuldner erhält der Gläubiger dann den
Schuldschein in seinen Besitz.
Wichtig erscheint noch der Hinweis, dass auch Rückzahlungen
direkt auf dem Schulschein vermerkt werden können. In
jedem Falle sollte sich aber auch der Schuldner die Zahlung
von Beträgen quittieren lassen. Denn gelangen beispielsweise
einmal Erben des Gläubigers in den Besitz des Schuldscheins,
muss der Schuldner den Nachweis erbringen, dass die darin
enthaltene Forderung nicht mehr besteht.