Darlehensvertrag
Ein Darlehensvertrag ist ein schuldrechtlicher Vertrag. Parteien
dieses Vertrages sind der Darlehensgeber und der Darlehensnehmer.
Dem Darlehensnehmer werden Geld oder Sachen auf Zeit zum Gebrauch
überlassen. Zwischen den Parteien können/müssen
verschiedene Parameter vereinbart werden. Zum einen ist die
Fälligkeit der Rückzahlung/Rückgabe im Darlehensvertrag
zu klären und eine Vereinbarung über die Nutzungsüberlassung
des Geldes oder der Sache an den Darlehensnehmer muss abgeschlossen
werden. Dies bedeutet, dass der Darlehensnehmer über
das Geld oder die Sache frei verfügen kann. Weiterhin
verlangt der Darlehensgeber die Rückzahlung des Geldes/Sache
und meist wird eine zusätzlich Zinszahlung des Darlehensnehmers
an den Geber vereinbart. Bekannte, alltäglich vorkommende
Darlehensverträge sind ein Leasing-Vertrag bei einem
Autokauf (Autohändler=Darlehensgeber; Kunde=Darlehensnehmer)
oder die Gewährung eines Kredites bei einem Immobilienkauf
(Bank=Geber; Käufer=Nehmer).
Bei der Rückzahlung des Darlehens können verschiedene
Gestaltungsmöglichkeiten im Darlehesnsvertrag zwischen
den Parteien vereinbart werden. Möglichkeiten sind z.B.
ein endfälliges Darlehen (Rückzahlung am Ende der
Fälligkeit), ein Annuitätendarlehen (Zahlung einer
festen Tilgungsrate und Zinsen) oder eines Tilgunsdarlehens
(Tilgunsrate konstant; Zinsen variabel).
Generell sollte ein Darlehensvertrag eine gewisse Schriftform
einhalten. Die Parteien des Vertrages sollten beinhaltet sein.
Weiterhin sollte die Darlehensgewährung (Höhe des
Kredites etc.), die Verzinsung, die Art der Tilgung und die
Sicherheitsgewährung geklärt und im Vertrag erfasst
werden. Als Sicherheit können hierbei materielle Werte
des Darlehensnehmer wie z.B. ein Auto oder eine Immobilie
gesehen werden, die dem Darlehensgeber eine Rückzahlung
seiner Darlehensgewährung zusichert. Weiterhin sollte
der Darlehensvertag Schlussbestimmungen wie Datum und Erfüllungsort
enthalten und der Vertag sollte von den Parteien unterschrieben
werden.